Der Beitrag von Ehepaaren/engetr. Lebenspartnerschaften verringert sich, sobald beide Partner das 65. Lebensjahr vollendet haben (dann 2 x 42,00 €).
Der Familienbeitrag erfordert die Mitgliedschaft beider Eltern/Lebenspartner und mindestens eines Kindes bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Mit Beginn des 22. Lebenjahres können Kinder/Jugendliche nicht mehr Bestandteil des Familienbeitrages sein.
Die Mitgliedsbeiträge werden in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils zum 05.02. und 05.08. eines jeden Jahres eingezogen.
Laut Satzung ist eine Kündigung der Mitgliedschaft nur zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres bei einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.